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Das Leben ist unverfügbar

Stellungnahme des Erzbischofs von Luxemburg zur Erteilung von Biopatenten

Der Mensch, die Pflanzen- und Tierwelt sind Gottes Schöpfung. Mit dem Begriff der "Schöpfung" erinnert die Bibel daran, daß wir selbst und die gesamte belebte Natur nicht menschliches Produkt, sondern Gottes Werk sind. Das biblische Schöpfungsverständnis erfordert Respekt und Dankbarkeit vor den natürlichen Grundlagen und der natürlichen Vielfalt des Lebens. Sie sind dem Menschen zur Gestaltung, zur Bewahrung und zur Fürsorge anvertraut. Auf diese Weise ist der biblische Schöpfungsgedanke immer wieder ein Korrektiv gegenüber einem ausschließlich an Nützlichkeitsgesichtspunkten orientierten Umgang mit dem natürlichen Erbe.

Vom Europäischen Parlament wurde im Jahr 1998 eine Patentrichtlinie "Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen" (98/44/EC) verabschiedet, die im Laufe von zwei Jahren von den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden soll. Über den Weg der Medienberichterstattung wird nun seit einiger Zeit auch hierzulande immer wieder über die bevorstehende Übernahme dieser in den meisten EU-Ländern höchst umstrittenen Gesetzesvorlage in luxemburgisches Recht informiert.

Als ethisch äußerst problematisch zeigt sich die EU-Direktive vor allem deshalb, weil sie bis auf wenige Ausnahmen die Patentierung allen "biologischen Materials" erlaubt - von den Pflanzen und Tieren bis hin zu Genen und Teilen des menschlichen Körpers. Auf der Grundlage dieser EU-Gesetzesvorgabe sind seit 1999 zahlreiche Patentanträge beim Europäischen Patentamt in München eingegangen und eine Anzahl an Patenten auf lebende Organismen und isolierte Bestandteile wie Gene, Zellen und Organe ist bereits erteilt worden. Diese Praxis, die zudem bis vor kurzem sehr wenig in der Öffentlichkeit bekannt war, weist zum einen auf die möglichen Schlupflöcher und die fehlenden Regelungsstücke bei der europäischen Gesetzesvorlage hin und macht zum anderen unsere moralischen Bedenken im Hinblick auf einen umfassenden Schutz vor der Würde und der Einzigartigkeit jedes Menschen sowie auf die grundsätzliche Unverfügbarkeit allen menschlichen Lebens, das sich nicht selbst verdankt, verständlich.

Patente sind in der Regel Schutzrechte für Erfindungen. Wer Neues schafft, soll auch Nutzen und Gewinn davon haben. Nun sind jedoch die Bestandteile des Lebens - vor allem anderen die des menschlichen Körpers - der erfinderischen Tätigkeit entzogen, weil sie immer bereits existierten und jeder möglichen Erfindung zeitlich vorgelagert sind. Sie können höchstens entdeckt, nicht aber im eigentlichen Sinn erfunden, angeeignet und patentiert werden.

Legitimes Anliegen kann es hingegen sein, für notwendige Forschungszwecke - im Umfeld der Medikamentenentwicklung etwa - bestimmte Ergebnisse aus dem Bereich der Gentechnik für eine begrenzte Zeit durch ein ausschließliches Verwertungsrecht zu sichern. Das darf jedoch nicht dazu verleiten, den Patentschutz, unbeschadet aller bereits geltender gesetzlicher Vorschriften, auf alle möglichen Entdeckungen auszudehnen, die Grenzen des ethisch Vertretbaren zu überschreiten sowie der Kommerzialisierung von Leben und der Experimentierung an lebendem Material Tor und Tür zu öffnen. Die katholische Kirche sieht diese Tendenz mit großer Besorgnis.

Wegen der genannten Bedenken spreche ich deshalb im vollen Vertrauen gegenüber den politisch Verantwortlichen unseres Landes gemeinsam mit allen Menschen guten Willens, insbesondere mit jenen, denen der Erhalt und die Unverfügbarkeit unserer Lebensgrundlagen ein wichtiges Anliegen ist, die Empfehlung aus, die Umsetzung der umstrittenen Richtlinie 98/44/EC in nationales Recht auszusetzen, deren Inhalte zu prüfen und auf europäischer Ebene eine grundlegende Revision des Textes anzustreben. Eine solche Neuregelung sollte sich zum Ziel setzen, die Unklarheiten in diesem für Mensch und Schöpfung so folgenschweren Bereich des eigenen biologischen Erbes aufzuheben und zugleich auch klare ethische Grenzen zu benennen.

Ich verstehe das Engagement der Kirche in dieser Frage als Teil ihres Einsatzes für eine nachhaltige Entwicklung. Im Zentrum des Nachhaltigkeitsleitbildes steht ja gerade die Verantwortung der heute Lebenden an die zukünftigen Generationen, den gesamten Reichtum der Schöpfung in einem nicht weniger lebensdienlichen Zustand zurückzulassen, als sie es einst übernommen haben. Die Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten künftiger Generationen würden jedoch, wie das einschneidender kaum sein könnte, eingeschränkt und verändert, wenn aufgrund einer Patentbescheinigung isolierte Lebensbausteine des Menschen, der Pflanzen und Tiere, die eigentlich zum gemeinsamen biologischen Eigentum der ganzen Menschheit zählen, fortan zu juristisch gesicherten Besitzrechten von multinationalen Konzernen würden.

Luxemburg, der 8. Dezember 2000

+ Fernand Franck
Erzbischof von Luxemburg

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