Greenpeace dokumentiert:

Neue Rechtsbrüche am Europäischen Patentamt

Bei einer aktuellen Recherche in den Akten des Europäischen Patentamtes (EPA) in München hat Greenpeace weitere Belege dafür gefunden, dass das Amt rechtswidrig Patente auf Lebewesen und Gene erteilt. Diese Funde zeigen, wie dringend notwendig eine Kontrolle des Amtes durch Politik und unabhängige Gerichte ist.

Greenpeace hat in der 47. Kalenderwoche die Originalakten von über 100 Patentanträgen geprüft. Viele der Anträge werden schon seit Jahren bearbeitet und stehen oft kurz vor der endgültigen Erteilung. Nachdem der Verwaltungsrat des Amtes im Jahr 1999 mit einer unzulässigen Entscheidung die Patentierung von Pflanzen und Tieren, von Teilen des menschlichen Körpers sowie von menschlichen Genen erlaubt hat, sind für das Amt auch die letzten Hürden gefallen - obwohl das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) derartige Patente ausdrücklich untersagt:

Das EPÜ verbietet die Patentierung von Entdeckungen, von Pflanzen und Tieren sowie von Erfindungen, die als "unethisch" angesehen werden müssen. Dabei muss das EPA sich nicht nach anderen nationalen Gesetze richten oder berücksichtigen, ob die Verwendung einer "Erfindung" tatsächlich erlaubt ist. Es erteilt Patente unabhängig davon.

Patentierung von Mischwesen aus Mensch und Tier

1. Im Oktober 2000 veröffentlichte Greenpeace einen Patentantrag auf die Herstellung von Mischwesen aus Mensch und Schwein. Das EPA erwiderte damals, diese Anträge der Firmen Stem Cell Sciences und Biotransplant (WO 9921415) seien schon Februar aus ethischen Gründen zurückgewiesen worden. Doch in den Akten, die Greenpeace zur Einsicht vorgelegt wurden, findet sich kein Hinweis auf eine derartige Stellungnahme des EPA gegenüber der Firma. Die vorgelegte Akte enthält auch kein anderes Schreiben, dass mit Februar 2000 datiert wäre. Stattdessen forderte das Amt die Firmen mehrmals auf, die Zulassungsgebühren zu entrichten. Eine entsprechende Mitteilung wurde zuletzt im September 2000 verschickt. Die Patentanmeldung gilt derzeit nur deswegen als zurückgenommen, weil diese Gebühren nicht bezahlt wurden. Wenn die Greenpeace vorgelegten Akten nicht vollständig sein sollten, wäre dies ein Verstoß gegen die Regeln des EPA.

2. In einem ähnlichen Fall beantragt die Universität von Massachusetts (EP 934403) ebenfalls ein Patent auf ein Verfahren zur Erzeugung von Mischwesen. Das EPA begann 1999 nach Zahlung einer Gebühr (DM 8460.-) mit der Bearbeitung der Anmeldung. Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem Zellkerne aus menschlichen Zellen in Eihüllen von Kühen übertragen werden. Daraus entstehende Misch-Embryonen wurden sogar im Labor über einen längeren Zeitraum (bis zu einem Stadium von 400 Zellen) gezüchtet. Im September 2000 erkundigte sich die Universität nach dem Stand des Verfahrens. Das EPA teilte darauf hin lediglich mit, dass es eine weitere Prüfungszeit bis Januar 2001 benötige. Das Amt hat dem Antragsteller bisher nicht mitgeteilt, dass es das Patent aus ethischen Gründen nicht erteilen könne.

Die Äußerung des Präsidenten des EPA, Ingo Kober auf einer Pressekonferenz am 20. November 2000 ist also ernst zu nehmen: Das Amt fühlt sich nicht durch ethische Grenzen gebunden. Demnach ist davon auszugehen, dass Patentanträge wie der der Universität von Massachusetts tatsächlich auch erteilt werden können. Nach Kobers Logik müsste dies sogar geschehen, weil die Durchführung dieses Verfahrens, das patentiert werden soll, nicht in allen Mitgliedsstaaten verboten ist.

Artikel 53a des EPÜ, an welches das EPA an sich gebunden ist, untersagt hingegen eindeutig die Patentierung, wenn es sich bei den "Erfindungen" um einen Verstoß gegen die "guten Sitten" oder die "Öffentliche Ordnung" handelt. Dabei weist der Artikel ausdrücklich darauf hin, dass diese Bestimmung unabhängig davon anzuwenden ist, ob die Verwertung der "Erfindung" durch nationale Gesetze verboten ist. Die Patentprüfer des EPA sind also sehr wohl angewiesen, selbst ethische Erwägungen einzubeziehen.

Menschliche Gene

Unmittelbar vor der Erteilung stehen zwei Patentanträge (EP 767796 und EP 775199) der Firma Human Genome Sciences (HGS) in den USA, die vom Genforscher Craig Venter mitbegründet wurde. HGS hat insgesamt einige hundert Patentanträge auf menschliche Gene am EPA eingereicht. In den beiden aktuellen Fällen werden Gensequenzen für die Herstellung von Arzneimitteln beansprucht. Obwohl der Antrag eine Reihe möglicher Anwendungen nennt, wurden in keinem Fall aber tatsächlich Arzneimittel entwickelt. Im Patent EP 775199 wird lediglich aufgrund von Vermutungen die Verwendung der Gensequenzen beansprucht, um Rheuma, Entzündungen, Geschwüre, Herzfehler, Knochenentzündung, Bluthochdruck, radioaktive Bestrahlung, Dickdarmentzündung, Hautausschlag und Lungenerkrankungen zu behandeln und Krebserkrankungen vorzubeugen. Die Fachleute sprechen hier von hypothetischer "Vorratspatentierung": Der Patentinhaber weiß noch nicht, wofür die Gensequenzen wirklich verwendet werden könnten, er beansprucht aber vorsorglich alle möglichen Anwendungen.

Dass dadurch Forschung und Entwicklung tatsächlich behindert werden, zeigt ein aktueller Fall der Firma HGS: Sie erhielt ein Patent auf ein Gen, von dem nachträglich bekannt wurde, dass es zur Behandlung von HIV Erkrankungen wichtig sein könnte. Jetzt will die Firma die weitere Forschung mit diesem Gen mit Hilfe ihres Patentes kontrollieren, obwohl sie zum Zeitpunkt der Patentanmeldung von dieser konkreten Verwendung des Genes nichts wusste.

Laut EPÜ (Art. 52) dürfen nur "Erfindungen" patentiert werden, nicht jedoch Entdeckungen wie Gene und Gensequenzen.

Tiere und Pflanzen

Artikel 53b des EPÜ besagt, dass Pflanzensorten und Tiere nicht patentiert werden können. Eine Entscheidung des Beschwerdekammer des EPA (eine Art Berufungsgericht) bestätigte 1995, dass auch gentechnisch veränderte Pflanzen (und implizit auch Tiere) nicht patentierbar sind. Dennoch erteilt das EPA seit September 1999 wieder regelmäßig derartige Patente.

Tiere:

In Patentantrag EP 655888 will die Firma DNX Corporation (USA) Schweine patentieren lassen, die gentechnisch so manipuliert werden, dass sie menschenähnliches Blut produzieren. Das Patent wurde 1995 angemeldet. Im letzten Schreiben des EPA vom September 1999 werden lediglich technische Mängel gerügt, aber nicht darauf hingewiesen, dass Tiere nicht patentierbar sind.

Pflanzen:

Mehrere Patente auf Pflanzensorten, Saatgut und landwirtschaftliche Ernte stehen unmittelbar vor der Erteilung:

1. Der neue Konzern Syngenta (entstanden aus der Fusion der Firmen Novartis Seeds und Zeneca) soll unter anderem die Patente EP 42615 und EP 576483 erhalten, die Pflanzen und Saatgut umfassen.

Im Patent EP 576483 werden dabei auch Inhaltsstoffe und Gene aus der peruanischen Wunderblume (Mirabilis jalapa) beansprucht, sowie die Verwendung von Inhaltsstoffen dieser Pflanze zur Bekämpfung von Pilzerkrankungen. Die Wunderblume wird in Peru traditionell als Heilpflanze genutzt. Nach der internationalen Konvention über die Biologische Vielfalt sind die Herkunftsländer bei der Nutzung ihrer biologischen Ressourcen um Einverständnis zu fragen und an eventuellen Gewinnen zu beteiligen. Das EPA kündigte am 3.11. 2000 trotzdem an, dass es beabsichtige, der Firma Zeneca die exklusiven Nutzungsrechte zu erteilen. Entwicklungsländer prangern diese Form des Neokolonialismus als "Biopiraterie" an.

2. Unter der Nummer EP 632835 soll die Firma Kemira Agro Holding (NL) ein Patent erhalten auf Tabak, Reis, Weizen, Gerste, Mais, Tomaten, Gurken, Soja, Süßkartoffeln, Weintraube, Raps, Zuckerrübe, Baumwolle, Tee, Sonnenblumen, Erdbeeren, Rosen, Chrysanthemen, Paprika und Kartoffeln, die u.a. mit Rattengenen manipuliert werden.

3. Auch die Firma Monsanto wird mit widerrechtlichen Patenten belohnt: Ihre Patente EP 602193 und EP 430511, die Pflanzen und Saatgut umfassen, will das EPA demnächst erteilen. Nach der Formulierung der Ansprüche von EP 430 511, das herbizidresistente Sojabohnen beinhaltet, sollen hier auch Pflanzensorten patentiert werden, was laut Art. 53b des EPÜ ausdrücklich verboten ist. Das Patent EP 409628 der Firma Calgene (von Monsanto aufgekauft) umfasst Früchte wie Tomaten, Wein, Blaubeeren, Kirschen, Pflaumen, Aprikosen, Nektarinen, Avocados und Orangen.

4. Unter der Nummer EP 412911 soll die Firma Aventis (Fusion aus Hoechst und Rhone-Poulenc) ein Patent auf Pflanzen und Saatgut erhalten: Die Fruchtbarkeit der Pflanzen und ihre Möglichkeit, Samen auszubilden, soll mit Hilfe von bestimmten Genen kontrollierbar gemacht werden. Derartige Verfahren sind unter dem Stichwort "Terminator-Technologie" bekannt, da sie auch dazu verwendet werden können, den Landwirt an der Aussaat seiner eigenen Ernte zu hindern: Das Saatgut ist in diesen Fällen steril.

Die Position von Greenpeace

Greenpeace ist grundsätzlich gegen Patente auf Leben, also gegen Patente auf Gene, Pflanzen, Tiere, Menschen und Teile des menschlichen Körpers. Patente auf Leben entwürdigen die belebte Natur, weil sie mit einem industriellen Produkt gleichgesetzt wird.

Wesen ohne Wert?

Ein Patent gibt seinem Inhaber ein exklusives Recht, seine "Erfindung" zu kontrollieren. Patente auf Leben verändern daher erheblich unser Verständnis der belebten Natur und unser Verhältnis zu ihr: Lebewesen, die von der Industrie hergestellt und patentiert werden, können keinen eigenen Wert haben, da sie nun als eine "Erfindung" des Menschen gelten. Sie können ohne ethische Bedenken ausgebeutet werden.

Greenpeace fordert:

  • Gene, Pflanzen, Tiere, Menschen und Teile des menschlichen Körpers dürfen nicht patentiert werden.
  • Die Mitgliedsländer des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) müssen als politische Kontrolle dafür sorgen, dass das EPA keine weiteren Patente auf Leben mehr erteilt.
  • Das Parlament darf die EU-Patentrichtlinie 98/44 nicht in nationales Recht umsetzen.
  • Die Europäische Union muss eine neue europäische Patentgesetzgebung auf den Weg bringen, die Patente auf Lebewesen und deren Gene verbietet.

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© Greenpeace Luxembourg 2001 -- Update: 17-12-05