 |
Greenpeace
dokumentiert:
|
Neue Rechtsbrüche am Europäischen Patentamt
Bei einer
aktuellen Recherche in den Akten des Europäischen Patentamtes (EPA) in München
hat Greenpeace weitere Belege dafür gefunden, dass das Amt rechtswidrig Patente
auf Lebewesen und Gene erteilt. Diese Funde zeigen, wie dringend notwendig eine
Kontrolle des Amtes durch Politik und unabhängige Gerichte ist.
Greenpeace hat in der 47.
Kalenderwoche die Originalakten von über 100 Patentanträgen geprüft. Viele
der Anträge werden schon seit Jahren bearbeitet und stehen oft kurz vor der
endgültigen Erteilung. Nachdem der Verwaltungsrat des Amtes im Jahr 1999 mit
einer unzulässigen Entscheidung die Patentierung von Pflanzen und Tieren, von
Teilen des menschlichen Körpers sowie von menschlichen Genen erlaubt hat, sind
für das Amt auch die letzten Hürden gefallen - obwohl das Europäische Patentübereinkommen
(EPÜ) derartige Patente ausdrücklich untersagt:
Das EPÜ verbietet die
Patentierung von Entdeckungen, von Pflanzen und Tieren sowie von Erfindungen,
die als "unethisch" angesehen werden müssen. Dabei muss das EPA sich
nicht nach anderen nationalen Gesetze richten oder berücksichtigen, ob die
Verwendung einer "Erfindung" tatsächlich erlaubt ist. Es erteilt
Patente unabhängig davon.
Patentierung von Mischwesen aus Mensch und Tier
1. Im Oktober 2000 veröffentlichte
Greenpeace einen Patentantrag auf die Herstellung von Mischwesen aus Mensch und
Schwein. Das EPA erwiderte damals, diese Anträge der Firmen Stem Cell Sciences
und Biotransplant (WO 9921415) seien schon Februar aus ethischen Gründen zurückgewiesen
worden. Doch in den Akten, die Greenpeace zur Einsicht vorgelegt wurden, findet
sich kein Hinweis auf eine derartige Stellungnahme des EPA gegenüber der Firma.
Die vorgelegte Akte enthält auch kein anderes Schreiben, dass mit Februar 2000
datiert wäre. Stattdessen forderte das Amt die Firmen mehrmals auf, die
Zulassungsgebühren zu entrichten. Eine entsprechende Mitteilung wurde zuletzt
im September 2000 verschickt. Die Patentanmeldung gilt derzeit nur deswegen als
zurückgenommen, weil diese Gebühren nicht bezahlt wurden. Wenn die Greenpeace
vorgelegten Akten nicht vollständig sein sollten, wäre dies ein Verstoß gegen
die Regeln des EPA.
2. In einem ähnlichen Fall
beantragt die Universität von Massachusetts (EP 934403) ebenfalls ein Patent
auf ein Verfahren zur Erzeugung von Mischwesen. Das EPA begann 1999 nach Zahlung
einer Gebühr (DM 8460.-) mit der Bearbeitung der Anmeldung. Es handelt sich um
ein Verfahren, bei dem Zellkerne aus menschlichen Zellen in Eihüllen von Kühen
übertragen werden. Daraus entstehende Misch-Embryonen wurden sogar im Labor über
einen längeren Zeitraum (bis zu einem Stadium von 400 Zellen) gezüchtet. Im
September 2000 erkundigte sich die Universität nach dem Stand des Verfahrens.
Das EPA teilte darauf hin lediglich mit, dass es eine weitere Prüfungszeit bis
Januar 2001 benötige. Das Amt hat dem Antragsteller bisher nicht mitgeteilt,
dass es das Patent aus ethischen Gründen nicht erteilen könne.
Die Äußerung des Präsidenten
des EPA, Ingo Kober auf einer Pressekonferenz am 20. November 2000 ist also
ernst zu nehmen: Das Amt fühlt sich nicht durch ethische Grenzen gebunden.
Demnach ist davon auszugehen, dass Patentanträge wie der der Universität von
Massachusetts tatsächlich auch erteilt werden können. Nach Kobers Logik müsste
dies sogar geschehen, weil die Durchführung dieses Verfahrens, das patentiert
werden soll, nicht in allen Mitgliedsstaaten verboten ist.
| Artikel 53a des EPÜ,
an welches das EPA an sich gebunden ist, untersagt hingegen eindeutig
die Patentierung, wenn es sich bei den "Erfindungen" um einen
Verstoß gegen die "guten Sitten" oder die "Öffentliche
Ordnung" handelt. Dabei weist der Artikel ausdrücklich darauf hin,
dass diese Bestimmung unabhängig davon anzuwenden ist, ob die
Verwertung der "Erfindung" durch nationale Gesetze verboten
ist. Die Patentprüfer des EPA sind also sehr wohl angewiesen, selbst
ethische Erwägungen einzubeziehen. |
Menschliche Gene
Unmittelbar vor der
Erteilung stehen zwei Patentanträge (EP 767796 und EP 775199) der Firma Human
Genome Sciences (HGS) in den USA, die vom Genforscher Craig Venter mitbegründet
wurde. HGS hat insgesamt einige hundert Patentanträge auf menschliche Gene am
EPA eingereicht. In den beiden aktuellen Fällen werden Gensequenzen für die
Herstellung von Arzneimitteln beansprucht. Obwohl der Antrag eine Reihe möglicher
Anwendungen nennt, wurden in keinem Fall aber tatsächlich Arzneimittel
entwickelt. Im Patent EP 775199 wird lediglich aufgrund von Vermutungen die
Verwendung der Gensequenzen beansprucht, um Rheuma, Entzündungen, Geschwüre,
Herzfehler, Knochenentzündung, Bluthochdruck, radioaktive Bestrahlung,
Dickdarmentzündung, Hautausschlag und Lungenerkrankungen zu behandeln und
Krebserkrankungen vorzubeugen. Die Fachleute sprechen hier von hypothetischer
"Vorratspatentierung": Der Patentinhaber weiß noch nicht, wofür die
Gensequenzen wirklich verwendet werden könnten, er beansprucht aber vorsorglich
alle möglichen Anwendungen.
Dass dadurch Forschung und
Entwicklung tatsächlich behindert werden, zeigt ein aktueller Fall der Firma
HGS: Sie erhielt ein Patent auf ein Gen, von dem nachträglich bekannt wurde,
dass es zur Behandlung von HIV Erkrankungen wichtig sein könnte. Jetzt will die
Firma die weitere Forschung mit diesem Gen mit Hilfe ihres Patentes
kontrollieren, obwohl sie zum Zeitpunkt der Patentanmeldung von dieser konkreten
Verwendung des Genes nichts wusste.
| Laut EPÜ (Art.
52) dürfen nur "Erfindungen" patentiert werden, nicht jedoch
Entdeckungen wie Gene und Gensequenzen. |
Tiere und Pflanzen
| Artikel 53b des EPÜ
besagt, dass Pflanzensorten und Tiere nicht patentiert werden können.
Eine Entscheidung des Beschwerdekammer des EPA (eine Art
Berufungsgericht) bestätigte 1995, dass auch gentechnisch veränderte
Pflanzen (und implizit auch Tiere) nicht patentierbar sind. Dennoch
erteilt das EPA seit September 1999 wieder regelmäßig derartige
Patente. |
Tiere:
In Patentantrag EP 655888 will die Firma DNX Corporation (USA) Schweine
patentieren lassen, die gentechnisch so manipuliert werden, dass sie menschenähnliches
Blut produzieren. Das Patent wurde 1995 angemeldet. Im letzten Schreiben des EPA
vom September 1999 werden lediglich technische Mängel gerügt, aber nicht
darauf hingewiesen, dass Tiere nicht patentierbar sind.
Pflanzen:
Mehrere Patente auf
Pflanzensorten, Saatgut und landwirtschaftliche Ernte stehen unmittelbar vor der
Erteilung:
1. Der neue Konzern Syngenta
(entstanden aus der Fusion der Firmen Novartis Seeds und Zeneca) soll unter
anderem die Patente EP 42615 und EP 576483 erhalten, die Pflanzen und Saatgut
umfassen.
Im Patent EP 576483 werden
dabei auch Inhaltsstoffe und Gene aus der peruanischen Wunderblume (Mirabilis
jalapa) beansprucht, sowie die Verwendung von Inhaltsstoffen dieser Pflanze zur
Bekämpfung von Pilzerkrankungen. Die Wunderblume wird in Peru traditionell als
Heilpflanze genutzt. Nach der internationalen Konvention über die Biologische
Vielfalt sind die Herkunftsländer bei der Nutzung ihrer biologischen Ressourcen
um Einverständnis zu fragen und an eventuellen Gewinnen zu beteiligen. Das EPA
kündigte am 3.11. 2000 trotzdem an, dass es beabsichtige, der Firma Zeneca die
exklusiven Nutzungsrechte zu erteilen. Entwicklungsländer prangern diese Form
des Neokolonialismus als "Biopiraterie" an.
2. Unter der Nummer EP
632835 soll die Firma Kemira Agro Holding (NL) ein Patent erhalten auf Tabak,
Reis, Weizen, Gerste, Mais, Tomaten, Gurken, Soja, Süßkartoffeln, Weintraube,
Raps, Zuckerrübe, Baumwolle, Tee, Sonnenblumen, Erdbeeren, Rosen,
Chrysanthemen, Paprika und Kartoffeln, die u.a. mit Rattengenen manipuliert
werden.
3. Auch die Firma Monsanto
wird mit widerrechtlichen Patenten belohnt: Ihre Patente EP 602193 und EP
430511, die Pflanzen und Saatgut umfassen, will das EPA demnächst erteilen.
Nach der Formulierung der Ansprüche von EP 430 511, das herbizidresistente
Sojabohnen beinhaltet, sollen hier auch Pflanzensorten patentiert werden, was
laut Art. 53b des EPÜ ausdrücklich verboten ist. Das Patent EP 409628 der
Firma Calgene (von Monsanto aufgekauft) umfasst Früchte wie Tomaten, Wein,
Blaubeeren, Kirschen, Pflaumen, Aprikosen, Nektarinen, Avocados und Orangen.
4. Unter der Nummer EP
412911 soll die Firma Aventis (Fusion aus Hoechst und Rhone-Poulenc) ein Patent
auf Pflanzen und Saatgut erhalten: Die Fruchtbarkeit der Pflanzen und ihre Möglichkeit,
Samen auszubilden, soll mit Hilfe von bestimmten Genen kontrollierbar gemacht
werden. Derartige Verfahren sind unter dem Stichwort
"Terminator-Technologie" bekannt, da sie auch dazu verwendet werden können,
den Landwirt an der Aussaat seiner eigenen Ernte zu hindern: Das Saatgut ist in
diesen Fällen steril.
Die Position von Greenpeace
Greenpeace ist grundsätzlich
gegen Patente auf Leben, also gegen Patente auf Gene, Pflanzen, Tiere, Menschen
und Teile des menschlichen Körpers. Patente auf Leben entwürdigen die belebte
Natur, weil sie mit einem industriellen Produkt gleichgesetzt wird.
Wesen ohne
Wert?
Ein Patent gibt seinem Inhaber ein exklusives Recht, seine "Erfindung"
zu kontrollieren. Patente auf Leben verändern daher erheblich unser Verständnis
der belebten Natur und unser Verhältnis zu ihr: Lebewesen, die von der
Industrie hergestellt und patentiert werden, können keinen eigenen Wert haben,
da sie nun als eine "Erfindung" des Menschen gelten. Sie können ohne
ethische Bedenken ausgebeutet werden.
Greenpeace fordert:
- Gene, Pflanzen, Tiere,
Menschen und Teile des menschlichen Körpers dürfen nicht patentiert
werden.
- Die Mitgliedsländer des
Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) müssen als politische Kontrolle
dafür sorgen, dass das EPA keine weiteren Patente auf Leben mehr erteilt.
- Das Parlament darf die
EU-Patentrichtlinie 98/44 nicht in nationales Recht umsetzen.
- Die Europäische Union
muss eine neue europäische Patentgesetzgebung auf den Weg bringen, die
Patente auf Lebewesen und deren Gene verbietet.
|