Greenpeace lädt ein:

Die Biopatentrichtlinie:
Ihre Bedeutung für die medizinische Praxis und Forschung

Vortrag von Dr. med. Otmar Kloiber, deutsche Bundesärztekammer

Dienstag, 16. Oktober 2001
20.00 Uhr
Centre Convict
5, avenue Marie-Thérèse

Wir bitten um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Anmeldung zum Vortrag.


Weitere Informationen erhalten Sie bei:

GREENPEACE Luxemburg, 34, avenue de la Gare
B.P. 229 L-4003 Esch/Alzette
Tel: 54 62 52-1
Fax: 54 54 05


Zur Person von Dr. med. Otmar Kloiber:

Studium der Medizin, Staatsexamen, Promotion

Postdoctoral Fellow, Universität von Minnesota, Duluth, U.S.A., Abteilung für Biochemie, Neurotoxikologie und Stofftransport im Gehirn

Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für neurologische Forschung, Köln, pathophysiologische Untersuchungen zum Energie-stoffwechsel und zur Durchblutung des Gehirns

U.a. Mitarbeit im Weltärztebund, dem Ständigen Ausschuss der Europäischen Ärzte und der WHO mit den Schwerpunkten: Entwicklung der ärztlichen Ethik in Grundsatzfragen und Einfluss der Gesundheitssystemorganisation auf die ärztliche Versorgung.

Dezernent der Bundesärztekammer, dezernatsübergreifende Grundsatzfragen

Derzeit Mitglied der Enquête-Kommission “Recht und Ethik der modernen Medizin” des Deutschen Bundestages


Die Biopatentrichtlinie:

Ihre Bedeutung für die medizinische Praxis und Forschung

In den vergangenen 10-15 Jahren hat das Wissen über die menschlichen Gene und ihre Bedeutung für Gesundheit und Krankheiten rapide zugenommen. Heute weiß man, dass Gene nicht nur eine wichtige Rolle bei angeborenen Missbildungen spielen, sondern auch hinsichtlich der Veranlagung für bedeutende Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Bluthochdruck, Asthma, Diabetes und chronischem Rheumatismus.

In Anbetracht des großen potentiellen Nutzens bestimmen enorme kommerzielle Interessen die Entwicklung der Biomedizin. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der Schutz von Produkten, Erfindungen und sogar Entdeckungen durch Patent-gesetzgebungen.

Die EU-Richtlinie 98/44/EC über den Schutz biotechnologischer Erfindung soll in allen Staaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. In Luxemburg wird seit Oktober vergangenen Jahres ein entsprechender Gesetzesvorschlag diskutiert. Die „Biopatentrichtlinie“ ermöglicht u.a. die Patentierung "isolierter Bestandteile" des Körpers, z.B. Zellen und Organe, aber auch Gene und Gensequenzen.

In der Frage, ob menschliche Gene patentiert werden sollen, stehen die Interessen der Industrie gegen die der Patienten, der Ärzte, der öffentlichen Forschung und einer sinnvollen Gesundheitspolitik. Durch Patente auf menschliche Gene erhalten Pharmafirmen die Möglichkeit, die medizinische Forschung und die Entwicklung von Medikamenten und Therapien zu kontrollieren bzw. zu blockieren.

Sowohl der Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte, die deutsche Bundesärztekammer, der Deutsche Ärztetag wie auch der Weltärztebund haben immer wieder betont, dass das Genom des Menschen zum gemeinsamen Erbe aller Menschen gehört und nicht kommerzialisiert werden darf. Die Bundesärztekammer sieht Gefahren für die Transparenz der medizinischen Forschung: Es muss befürchtet werden, dass Forschungsergebnisse - in Erwartung einer Patenterteilung - nicht schnell und offen genug kommuniziert werden und in der Folge dadurch Experimente am Menschen unnötig wiederholt werden oder gar Warnungen vor gefährlichen Praktiken aus kommerziellen Gründen unterbleiben.

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© Greenpeace Luxembourg 2001 -- Update: 17-12-05