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LSAP-Pressemitteilung - Projet

LSAP will vollständige Überarbeitung der EU-Patentrichtlinie

Forschung im Bereich der Biotechnologie muss dem Menschen dienen, nicht dem Profit. Genau das jedoch wird durch jene umstrittene EU-Patentrichtlinie, die nun im Eiltempo durch das Gesetzesprojekt 4673 in Luxemburger Recht umgesetzt werden soll, nicht gesichert. Im Gegenteil, das Europäische Patentamt mit Sitz in München hat unter Berufung auf besagte Richtlinie schon äußerst bedenkliche Patente erteilt.

Eine Unterredung, die die LSAP-Abgeordneten Alex Bodry und Marc Zanussi am 11. Dezember 2000 mit Martina Holbach und Pascal Husting von Greenpeace Luxemburg zu diesem Thema hatten, konnte die LSAP-Vertreter nur in dieser Haltung bestätigen.

Nicht nur in Luxemburg wächst die Allianz gegen diese Richtlinie zum "Rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen", die längst von den Entwicklungen der Biotechnologie eingeholt wurde. Der Erzbischof Luxemburgs zum Beispiel hat in seiner Stellungnahme "Das Leben ist unverfügbar" ebenfalls empfohlen, die Umsetzung der Richtlinie auszusetzen.

Doch auch in anderen EU-Ländern herrscht Skepsis gegen den Text, der in seiner prinzipiellen Ausrichtung schon aus dem Jahr 1990 stammt. Nur 4 europäische Länder haben die Patentrichtlinie umgesetzt, die Niederlande haben sogar, unterstützt von Italien, Klage beim Europäischen Gerichtshof dagegen eingelegt. Aber auch unsere Nachbarländer Frankreich und Belgien weigern sich, diese Richtlinie anzunehmen, auch Deutschland steht ihr eher ablehnend gegenüber. Das Parlament soll sich die nötige Zeit nehmen, um die anstehenden Fragen im Detail mit experten zu diskutieren.

Was gibt nun Anlass zur Kritik an den Bestimmungen, die neben der Landwirtschaft und der Medizin auch die Forschung im allgemeinen betreffen, - alles Bereiche, die den Menschen in seiner ureigenen Existenz betreffen - und nicht nur ethisch-moralisch bedenklich sind.

Das wichtigste Argument dagegen ist wohl jenes, dass es hier zu Monopolbildungen kommen kann, die einerseits die Landwirte auf der ganzen Welt dem Diktat großer Konzerne, andrerseits jedoch auch die medizinische und biotechnologische Forschung blockieren. Die Patentrichtlinie erlaubt es nämlich, bestimmte Forschungsgebiete auf Jahre hinaus für den Patentinhaber zu reservieren und so sowohl den Wettbewerb als auch die Zusammenarbeit in der freien Forschung zu vereiteln.

Auch läßt die umstrittene Richtlinie zum Schutz von "Erfindungen" es zu, dass Patente nicht nur auf Erfindungen erteilt werden - was der eigentliche Zweck jeder patentrechtlichen Gesetzgebung ist - sondern ermöglicht Patente auch auf schon vorhandene Bestandteile des Lebens, auch des menschlichen Lebens, die gar nicht erst erfunden werden müssen.

Dies allein reicht, um die rein juristischen Bestimmungen dieser Patentrichtlinie zu überarbeiten - von den ethisch-moralischen Aspekten ganz zu schweigen. Leben darf - weder juristisch noch ethisch - zur Ware, Biopatente dürfen nicht zum Ball im Profitspiel mächtiger Industrien werden.

Deshalb plädieren die LSAP-Abgeordneten dafür, einen Gang zurückzuschalten und diese Richtlinie vorerst nicht in Luxemburger Recht umzusetzen. Sie fordern vielmehr, dass die Regierung sich für ihre vollständige Überarbeitung durch die europäische Kommission stark macht.

Mitgeteilt am 20. Dezember 2000

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