Pressecommuniqué vom 7. Februar 2002:

Biopatentdirektive: Greenpeace appelliert an Staatsminister Juncker

Nach dem eindeutigen Gutachten des Nationalen Ethikrates zur Biopatentdirektive appelliert Greenpeace jetzt an den Staatsminister, den Empfehlungen des Gutachtens Rechnung zu tragen. Die Nationale Ethikkommission hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Biopatentdirektive nicht in nationales Recht umzusetzen und der Regierung empfohlen, sich für eine Neuverhandlung der umstrittenen Direktive auf EU-Ebene einzusetzen.

"Es liegt jetzt in der Hand des Staatsministers, ethische Werte und grundlegende Bedürfnisse der Gesellschaft gegen die wirtschaftlichen Interessen einiger Grosskonzerne zu verteidigen", sagt Martina Holbach von Greenpeace Luxemburg. "Juncker hat sich bereits wiederholt dahingehend geäussert, dass Patente auf den Menschen und Teile des menschlichen Körpers in Luxemburg nicht erlaubt werden sollen. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, in Sachen Biopatente eine klare Position zu beziehen."

Für Greenpeace ist die politische Debatte um die Biopatentdirektive in einer äusserst kritischen Phase angelangt. Trotz eindeutiger Argumente gegen die Biopatentdirektive ist derzeit völlig offen, welche Konsequenzen die Regierung und die parlamentarische Ethikkommission nun treffen werden. Bereits in der Sitzung des parlamentarischen Ethikausschusses vom vergangenen Dienstag wurde klar, dass Wirtschaftsminister Grethen jetzt mit allen Mitteln versuchen wird, die Umsetzung der Biopatentdirektive durchzudrücken und eine Motion im Parlament für eine Neuverhandlung zu verhindern.

"Die DP-Abgeordenten Rippinger und Durdu haben am vergangenen Dienstag deutlich gezeigt, dass sie der verlängerte Arm des Wirtschaftsministers und seines Beamten Serge Allegrezza sind, der sich als Verwaltungsratsmitglied des Europäischen Patentamts eine politische Schlappe nicht leisten will", so Holbach. "Wir dürfen gespannt sein, mit welchen Tricks Grethen nun seine Regierungskollegen beeinflussen will."

Sorgen bereitet Greenpeace auch der derzeit in der parlamentarischen Ethikkommission diskutierte Änderungsvorschlag des CSV-Abgeordneten Patrick Santer. Santer's Vorschlag soll angeblich den vieldiskutierten Artikel 5 über die Patentierbarkeit menschlicher Gene und Teile des menschlichen Körpers entschärfen. Tatsächlich jedoch schliesst der Santer-Vorschlag die Patentierbarkeit von Genen und Teilen des menschlichen Körpers nicht konsequent aus. Patente auf Menschen, Pflanzen und Tiere sind nach dem Santer-Vorschlag nach wie vor möglich.

"Wenn der Staatsminister daran festhält, dass der Mensch nicht patentierbar sein darf, dann würde die Befürwortung des Santer-Vorschlags einem Schildbürgerstreich gleichkommen ", sagt Martina Holbach. "Sowohl die Regierung als auch die parlamentarische Ethik-Kommission müssen den Santer-Vorschlag verwerfen. So unbequem es auch ist : die einzige konsequente Lösung in Sachen Biopatentdirektive heisst Nichtumsetzen und Neuverhandeln."

"Ob die Mitglieder der Ethik-Kommission auch den Willen ihrer Fraktionen vertreten, ist mehr als fragwürdig", erklärt Martina Holbach. "Der zur Zeit bereits vorliegende Änderungsvorschlag des CSV-Abgeordeten Patrick Santer ist blosse Kosmetik an einem durch und durch kranken Gesetzesvorschlag. Santer's Vorschlag stellt die Patentierung des menschlichen Erbguts sowie Pflanzen und Tiere nicht in Frage. Dies ist aus ethischer Sicht völlig inakzeptabel. Wer die Patentierung der Natur, allen voran des Menschen und seiner Gene, ablehnt, kann sich nur für eine Lösung entscheiden : die Direktive nicht in nationales Recht umzusetzen."

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