Pressecommuniqué vom 14. Juni 2001:

Wird der Europäische Gerichtshof Gen-Patente erlauben?

Greenpeace: Regierung und Parlament müssen Patente auf Leben stoppen

Luxemburg, den 14. 6. 2001 - Der Europäische Gerichtshof wird die Klage der Niederlande, Italiens und Norwegens gegen die umstrittene Bio-Patent-Direktive der EU voraussichtlich abweisen. Der Generalanwalt des Gerichtshofes in Luxemburg erklärte heute in seinem Schlußantrag, daß die Klage der drei Länder juristisch unbegründet sei. Er wies jedoch in seinem Schlußantrag darauf hin, daß die Klage auf einem berechtigten ethischen Anliegen basiere, da "unverantwortliche Anwendungen in der Biotech-Forschung mit aus ethischer Sicht nicht zu vertretenden Konsequenzen" möglich seien. Biotechnologische Erfindungen, die gegen die Menschenwürde verstoßen, sind nach Meinung des Generalanwalts nicht patentierbar.

"Der Generalanwalt des EuGH hat zwar auf die ungeklärten ethischen Aspekte der Patentierung von Lebewesen hingewiesen und einen Handlungsbedarf diesbezüglich deutlich gemacht, er hat jedoch die Patentierbarkeit von Genen und lebenden Organismen prinzipiell nicht in Frage gestellt," erklärt Martina Holbach von Greenpeace Luxemburg.

Mit der Bio-Patent-Direktive wird in Europa erstmals die Vergabe von Patenten auf lebende Organismen gesetzlich erlaubt. Sie ermöglicht es der Biotechnik-Industrie, Monopol-Rechte auf einzelne Gene, Teile des menschlichen Körpers, auf Tiere, Pflanzen und Saatgut zu erhalten. Die Niederlande, Italien und Norwegen wollten mit ihrer Klage erreichen, daß die Patent-Direktive 98/44/EG für nichtig erklärt wird. Nach ihrer Rechtsauffassung verstößt sie gegen die Prinzipien des EU-Rechtes und ist unvereinbar mit der Menschenwürde. Auch die meisten anderen EU-Staaten haben die Direktive bisher nicht umgesetzt.

"Patente auf Leben darf es nicht geben, Leben darf nicht zum Eigentum von Privatfirmen werden," so Martina Holbach. "Greenpeace fordert deshalb die luxemburgische Regierung auf, unabhängig vom Urteil des EuGH die Patent-Direktive nicht in nationales Recht umzusetzen, sondern eine Neuverhandlung auf EU-Ebene zu verlangen."

Die Direktive war international in die Kritik geraten, nachdem das Europäische Patentamt (EPA) in München damit begonnen hatte, Pflanzen und Tiere zu patentieren und auch Patente auf menschliche Gene für legal erklärte. Greenpeace deckte auf, daß das EPA sogar Patente auf menschliche Organe, auf menschliche Embryonen und auf Mischwesen aus Mensch und Tier erteilt hat.

In Luxemburg sprachen sich bislang neben Greenpeace und der Dritt-Welt-Organisation ASTM die Fraktionen von CSV, LSAP und Déi Gréng sowie die katholische Kirche öffentlich gegen die Umsetzung der Direktive aus. Auch im Ausland gibt es heftige Kritik aus allen Teilen der Gesellschaft: die europäische Ärztevereinigung, der deutsche Bauernverband, die katholische und evangelische Kirche Deutschlands sowie die ethischen Beratergruppen Dänemarks und Frankreichs haben eine Neuverhandlung dieser Richtlinie gefordert.

Ein Termin für die endgültige Entscheidung des EuGH wurde noch nicht genannt.

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© Greenpeace Luxembourg 2001 -- Update: 17-12-05