Offener Brief an den Premierminister (19. November 2001):

Biopatentdirektive: Konsequenz, Herr Juncker !

Sehr geehrter Herr Premierminister,

Greenpeace begrüsst Ihre Stellungnahme vom letzten Freitag, dass der Mensch und Teile des menschlichen Körpers nicht patentierbar sein dürfen. Unklar bleibt Ihre Aussage jedoch in punkto Umsetzung der Biopatentdirektive in Luxemburg als auch in punkto Europäisches Patentrecht. Ebenso unverständlich ist, dass sich die Regierung an dem rezenten Urteil des Europäischen Gerichtshofes orientieren will. Denn gerade der EuGH bestätigte in seinem Urteil die Patentierbarkeit von Genen - gleich ob sie von Pflanzen, Tieren oder vom Menschen stammen. Laut EuGH ist die EU-Biopatentdirektive konform mit europäischem Recht - ein Recht, welches keineswegs die unterschiedlichen ethischen Wertvorstellungen der einzelnen Mitgliedstaaten schützen, sondern vor allem das wirtschaftliche Funktionieren der Union garantieren soll.

Das Europäische Patentamt in München darf nach diesem Urteil seine skandalöse Patentierungspraxis fortsetzen: die Zahl der Patentanmeldungen, die gezielt auf den Menschen gerichtet sind, ist sprunghaft angestiegen. Allein im Jahr 2000 wurden ein Dutzend Anträge gezählt, in denen unter anderem Patente auf menschliche Embryone und Eingriffe in die menschliche Keimbahn beansprucht werden. Der Europäische Gerichtshof stellte in seinem Urteil zwar fest, dass die "menschliche Würde" ausreichend geschützt sei. Doch dies muss angesichts fehlender europaweiter ethischer Normen und der gängigen Auslegung des Patentrechts, nach der alles, was nicht explizit verboten ist, erlaubt und damit patentierungsfähig ist, in Frage gestellt werden. Die systematischen Grauzonen innerhalb der Direktive erlauben auch solch ethisch bedenkliche Patente wie das Klonen menschlicher Wesen für Forschungszwecke (Stichwort "therapeutisches Klonen") oder Patentierung von Mischwesen, sogenannten Chimären, aus tierischem und menschlichem Erbgut.

Von weit über 6.000 Patenanmeldungen in den Jahren 1980-2000, die Gene aus Menschen und Tieren betreffen, sind über 3.000 in Prüfung, über 860 Patente bereits erteilt! Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen: Die strategische Bedeutung von Patenten zur Behinderung der Konkurrenz, z.B. durch Vorrats-Patentierung, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Aus einem Mittel zum Anreiz von Forschung, zum Schutz von Innovation und Investition wird zunehmend ein Instrument zur gezielten Behinderung von Wettbewerb.

Die mangelnde Unterscheidung und die Verwischung der bisher existierenden Grenzen zwischen Entdeckung und Erfindung bzw. biologischen Vorgängen und technischen Erfindungen gehört zu den zentralen Schwachstellen der EU-Biopatentdirektive. Auch Interpretationspapiere, die die EU-Kommission jetzt den Mitgliedstaaten als Hilfestellung zukommen lassen will, werden daran nichts ändern.

Korrekturen am Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Biopatentdirektive, welcher derzeit in der parlamentarischen Ethikkommission diskutiert wird, stellen genausowenig eine Alternative dar. Denn einerseits wäre eine luxemburgische Sonderregelung vor dem Europäischen Gerichtshof anfechtbar, und andererseits wäre ein Verbot von einzelnen Patenten in Luxemburg nahezu wirkungslos, da die meisten Patente vom Europäischen Patentamt bewilligt werden. Da Patente europaweit gelten, müsste Luxemburg in jedem Einzelfall vor Gericht deren Ungültigkeit einklagen.

Europa braucht klare gesetzliche Grundlagen. Aus diesem Grunde gibt es nur eine einzige saubere Lösung: Die Direktive darf nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sie muss auf EU-Ebene neu verhandelt werden.

Sie, sehr geehrter Herr Premierminister, haben am vergangenen Freitag signalisiert, dass die luxemburgische Regierung die Patentierung von Leben nicht akzeptieren will. Was dies konkret bedeutet, bleibt jedoch unklar. Seien Sie sich konsequent: Fordern Sie Ihren Wirtschaftsminister dazu auf, das unter seiner Federführung eingebrachte Gesetzesprojekt zur Umsetzung der Biopatentdirektive in nationales Recht zurückzuziehen, und setzen Sie sich auf EU-Ebene für eine Neuverhandlung der Direktive ein. Damit könnten Sie wesentlich dazu beitragen, dass eine historische Fehlentscheidung, nämlich die Annahme der Biopatentrichtlinie durch die EU-Gremien im Jahre 1998, rückgängig gemacht wird. Keine Patente auf Leben - denn das Leben ist keine Ware.

Hochachtungsvoll,

Pascal Husting

Executive Director
Greenpeace Luxemburg

Home ] Aktuell ] Cyberact ] Press Releases ] Download ] Forum ] Contact ] Suche ]

© Greenpeace Luxembourg 2001 -- Update: 17-12-05