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Offener
Brief an den Premierminister (19. November 2001):
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Biopatentdirektive:
Konsequenz, Herr Juncker !
Sehr geehrter Herr
Premierminister,
Greenpeace begrüsst Ihre
Stellungnahme vom letzten Freitag, dass der Mensch und Teile des menschlichen
Körpers nicht patentierbar sein dürfen. Unklar bleibt Ihre Aussage jedoch in
punkto Umsetzung der Biopatentdirektive in Luxemburg als auch in punkto
Europäisches Patentrecht. Ebenso unverständlich ist, dass sich die Regierung an
dem rezenten Urteil des Europäischen Gerichtshofes orientieren will. Denn gerade
der EuGH bestätigte in seinem Urteil die Patentierbarkeit von Genen - gleich ob
sie von Pflanzen, Tieren oder vom Menschen stammen. Laut EuGH ist die
EU-Biopatentdirektive konform mit europäischem Recht - ein Recht, welches
keineswegs die unterschiedlichen ethischen Wertvorstellungen der einzelnen
Mitgliedstaaten schützen, sondern vor allem das wirtschaftliche Funktionieren
der Union garantieren soll.
Das Europäische Patentamt
in München darf nach diesem Urteil seine skandalöse Patentierungspraxis
fortsetzen: die Zahl der Patentanmeldungen, die gezielt auf den Menschen
gerichtet sind, ist sprunghaft angestiegen. Allein im Jahr 2000 wurden ein
Dutzend Anträge gezählt, in denen unter anderem Patente auf menschliche Embryone
und Eingriffe in die menschliche Keimbahn beansprucht werden. Der Europäische
Gerichtshof stellte in seinem Urteil zwar fest, dass die "menschliche Würde"
ausreichend geschützt sei. Doch dies muss angesichts fehlender europaweiter
ethischer Normen und der gängigen Auslegung des Patentrechts, nach der alles,
was nicht explizit verboten ist, erlaubt und damit patentierungsfähig ist, in
Frage gestellt werden. Die systematischen Grauzonen innerhalb der Direktive
erlauben auch solch ethisch bedenkliche Patente wie das Klonen menschlicher
Wesen für Forschungszwecke (Stichwort "therapeutisches Klonen") oder
Patentierung von Mischwesen, sogenannten Chimären, aus tierischem und
menschlichem Erbgut.
Von weit über 6.000
Patenanmeldungen in den Jahren 1980-2000, die Gene aus Menschen und Tieren
betreffen, sind über 3.000 in Prüfung, über 860 Patente bereits erteilt! Ein
Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen: Die strategische Bedeutung von
Patenten zur Behinderung der Konkurrenz, z.B. durch Vorrats-Patentierung, hat in
den letzten Jahren stark zugenommen. Aus einem Mittel zum Anreiz von Forschung,
zum Schutz von Innovation und Investition wird zunehmend ein Instrument zur
gezielten Behinderung von Wettbewerb.
Die mangelnde
Unterscheidung und die Verwischung der bisher existierenden Grenzen zwischen
Entdeckung und Erfindung bzw. biologischen Vorgängen und technischen Erfindungen
gehört zu den zentralen Schwachstellen der EU-Biopatentdirektive. Auch
Interpretationspapiere, die die EU-Kommission jetzt den Mitgliedstaaten als
Hilfestellung zukommen lassen will, werden daran nichts ändern.
Korrekturen am
Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Biopatentdirektive, welcher derzeit in der
parlamentarischen Ethikkommission diskutiert wird, stellen genausowenig eine
Alternative dar. Denn einerseits wäre eine luxemburgische Sonderregelung vor dem
Europäischen Gerichtshof anfechtbar, und andererseits wäre ein Verbot von
einzelnen Patenten in Luxemburg nahezu wirkungslos, da die meisten Patente vom
Europäischen Patentamt bewilligt werden. Da Patente europaweit gelten, müsste
Luxemburg in jedem Einzelfall vor Gericht deren Ungültigkeit einklagen.
Europa braucht klare
gesetzliche Grundlagen. Aus diesem Grunde gibt es nur eine einzige saubere
Lösung: Die Direktive darf nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sie muss
auf EU-Ebene neu verhandelt werden.
Sie, sehr geehrter Herr
Premierminister, haben am vergangenen Freitag signalisiert, dass die
luxemburgische Regierung die Patentierung von Leben nicht akzeptieren will. Was
dies konkret bedeutet, bleibt jedoch unklar. Seien Sie sich konsequent: Fordern
Sie Ihren Wirtschaftsminister dazu auf, das unter seiner Federführung
eingebrachte Gesetzesprojekt zur Umsetzung der Biopatentdirektive in nationales
Recht zurückzuziehen, und setzen Sie sich auf EU-Ebene für eine Neuverhandlung
der Direktive ein. Damit könnten Sie wesentlich dazu beitragen, dass eine
historische Fehlentscheidung, nämlich die Annahme der Biopatentrichtlinie durch
die EU-Gremien im Jahre 1998, rückgängig gemacht wird. Keine Patente auf Leben -
denn das Leben ist keine Ware.
Hochachtungsvoll,
Pascal Husting
Executive Director
Greenpeace Luxemburg
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