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Die EU-Kommission macht's möglich! Bislang sind Patente auf Leben durch das Europäische Patentübereinkommen untersagt. Doch dieses Verbot wird durch die 1998 verabschiedete europäische Gesetzgebung weitestgehend unterhöhlt: die Direktive 98/44/EC zum "Schutz biotechnologischer Erfindungen" erlaubt die Patentierung von pflanzlichem, tierischem und menschlichem Erbgut. Die Direktive wurde jedoch bis heute nur in vier EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt (Grossbritannien, Irland, Dänemark und Finnland). Die Niederlande und Italien klagen derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Direktive. Frankreichs Staatspräsident Chirac kündigte im Februar 2001 an, er wolle die Europäische Kommission auffordern, die Richtlinie hinsichtlich der Patentierung menschlicher Gene zu überprüfen. Ärzteverbände, Patientenorganisationen, viele kirchliche Verbände und Umwelt- und Tierschutzorganisationen lehnen die Direktive ab. Der Europarat forderte in einer Resolution im Juli letzten Jahres, daß die Direktive überarbeitet werden muß, das Europäische Parlament forderte im März 2001 ebenfalls ein Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren. Und was passiert in Luxemburg? Sehen Sie selbst ... |
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© Greenpeace Luxembourg 2001 -- Update: 17-12-05 |