Stellungnahmen

Stellungnahmen zur EU-Patentrichtlinie und zur Patentierung von Leben
(aktualisiert am 17-12-05 )


LSAP will vollständige Überarbeitung der EU-Patentrichtlinie, LSAP-Pressemitteilung, 20. Dezember 2000

Forschung im Bereich der Biotechnologie muss dem Menschen dienen, nicht dem Profit. Genau das jedoch wird durch jene umstrittene EU-Patentrichtlinie, die nun im Eiltempo durch das Gesetzesprojekt 4673 in Luxemburger Recht umgesetzt werden soll, nicht gesichert. Im Gegenteil, das Europäische Patentamt mit Sitz in München hat unter Berufung auf besagte Richtlinie schon äußerst bedenkliche Patente erteilt.

Eine Unterredung, die die LSAP-Abgeordneten Alex Bodry und Marc Zanussi am 11. Dezember 2000 mit Martina Holbach und Pascal Husting von Greenpeace Luxemburg zu diesem Thema hatten, konnte die LSAP-Vertreter nur in dieser Haltung bestätigen.

Nicht nur in Luxemburg wächst die Allianz gegen diese Richtlinie zum "Rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen", die längst von den Entwicklungen der Biotechnologie eingeholt wurde. Der Erzbischof Luxemburgs zum Beispiel hat in seiner Stellungnahme "Das Leben ist unverfügbar" ebenfalls empfohlen, die Umsetzung der Richtlinie auszusetzen.

Doch auch in anderen EU-Ländern herrscht Skepsis gegen den Text, der in seiner prinzipiellen Ausrichtung schon aus dem Jahr 1990 stammt. Nur 4 europäische Länder haben die Patentrichtlinie umgesetzt, die Niederlande haben sogar, unterstützt von Italien, Klage beim Europäischen Gerichtshof dagegen eingelegt. Aber auch unsere Nachbarländer Frankreich und Belgien weigern sich, diese Richtlinie anzunehmen, auch Deutschland steht ihr eher ablehnend gegenüber. Das Parlament soll sich die nötige Zeit nehmen, um die anstehenden Fragen im Detail mit experten zu diskutieren.

Was gibt nun Anlass zur Kritik an den Bestimmungen, die neben der Landwirtschaft und der Medizin auch die Forschung im allgemeinen betreffen, - alles Bereiche, die den Menschen in seiner ureigenen Existenz betreffen - und nicht nur ethisch-moralisch bedenklich sind.

Das wichtigste Argument dagegen ist wohl jenes, dass es hier zu Monopolbildungen kommen kann, die einerseits die Landwirte auf der ganzen Welt dem Diktat großer Konzerne, andrerseits jedoch auch die medizinische und biotechnologische Forschung blockieren. Die Patentrichtlinie erlaubt es nämlich, bestimmte Forschungsgebiete auf Jahre hinaus für den Patentinhaber zu reservieren und so sowohl den Wettbewerb als auch die Zusammenarbeit in der freien Forschung zu vereiteln.

Auch läßt die umstrittene Richtlinie zum Schutz von "Erfindungen" es zu, dass Patente nicht nur auf Erfindungen erteilt werden - was der eigentliche Zweck jeder patentrechtlichen Gesetzgebung ist - sondern ermöglicht Patente auch auf schon vorhandene Bestandteile des Lebens, auch des menschlichen Lebens, die gar nicht erst erfunden werden müssen.

Dies allein reicht, um die rein juristischen Bestimmungen dieser Patentrichtlinie zu überarbeiten - von den ethisch-moralischen Aspekten ganz zu schweigen. Leben darf - weder juristisch noch ethisch - zur Ware, Biopatente dürfen nicht zum Ball im Profitspiel mächtiger Industrien werden.

Deshalb plädieren die LSAP-Abgeordneten dafür, einen Gang zurückzuschalten und diese Richtlinie vorerst nicht in Luxemburger Recht umzusetzen. Sie fordern vielmehr, dass die Regierung sich für ihre vollständige Überarbeitung durch die europäische Kommission stark macht.

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Stellungnahme des Erzbischofs von Luxemburg zur Erteilung von Biopatenten, 8. Dezember 2000

Der Mensch, die Pflanzen- und Tierwelt sind Gottes Schöpfung. Mit dem Begriff der "Schöpfung" erinnert die Bibel daran, daß wir selbst und die gesamte belebte Natur nicht menschliches Produkt, sondern Gottes Werk sind. Das biblische Schöpfungsverständnis erfordert Respekt und Dankbarkeit vor den natürlichen Grundlagen und der natürlichen Vielfalt des Lebens. Sie sind dem Menschen zur Gestaltung, zur Bewahrung und zur Fürsorge anvertraut. Auf diese Weise ist der biblische Schöpfungsgedanke immer wieder ein Korrektiv gegenüber einem ausschließlich an Nützlichkeitsgesichtspunkten orientierten Umgang mit dem natürlichen Erbe.

Vom Europäischen Parlament wurde im Jahr 1998 eine Patentrichtlinie "Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen" (98/44/EC) verabschiedet, die im Laufe von zwei Jahren von den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden soll. Über den Weg der Medienberichterstattung wird nun seit einiger Zeit auch hierzulande immer wieder über die bevorstehende Übernahme dieser in den meisten EU-Ländern höchst umstrittenen Gesetzesvorlage in luxemburgisches Recht informiert.

Als ethisch äußerst problematisch zeigt sich die EU-Direktive vor allem deshalb, weil sie bis auf wenige Ausnahmen die Patentierung allen "biologischen Materials" erlaubt - von den Pflanzen und Tieren bis hin zu Genen und Teilen des menschlichen Körpers. Auf der Grundlage dieser EU-Gesetzesvorgabe sind seit 1999 zahlreiche Patentanträge beim Europäischen Patentamt in München eingegangen und eine Anzahl an Patenten auf lebende Organismen und isolierte Bestandteile wie Gene, Zellen und Organe ist bereits erteilt worden. Diese Praxis, die zudem bis vor kurzem sehr wenig in der Öffentlichkeit bekannt war, weist zum einen auf die möglichen Schlupflöcher und die fehlenden Regelungsstücke bei der europäischen Gesetzesvorlage hin und macht zum anderen unsere moralischen Bedenken im Hinblick auf einen umfassenden Schutz vor der Würde und der Einzigartigkeit jedes Menschen sowie auf die grundsätzliche Unverfügbarkeit allen menschlichen Lebens, das sich nicht selbst verdankt, verständlich.

Patente sind in der Regel Schutzrechte für Erfindungen. Wer Neues schafft, soll auch Nutzen und Gewinn davon haben. Nun sind jedoch die Bestandteile des Lebens - vor allem anderen die des menschlichen Körpers - der erfinderischen Tätigkeit entzogen, weil sie immer bereits existierten und jeder möglichen Erfindung zeitlich vorgelagert sind. Sie können höchstens entdeckt, nicht aber im eigentlichen Sinn erfunden, angeeignet und patentiert werden.

Legitimes Anliegen kann es sein, für notwendige Forschungszwecke - im Umfeld der Medikamentenentwicklung etwa - bestimmte Ergebnisse aus dem Bereich der Gentechnik für eine begrenzte Zeit durch ein ausschließliches Verwertungsrecht zu sichern. Das darf jedoch nicht dazu verleiten, den Patentschutz, unbeschadet aller bereits geltender gesetzlicher Vorschriften, auf alle möglichen Entdeckungen auszudehnen, die Grenzen des ethisch Vertretbaren zu überschreiten sowie der Kommerzialisierung von Leben und der Experimentierung an lebendem Material Tor und Tür zu öffnen. Die katholische Kirche sieht diese Tendenz mit großer Besorgnis.

Wegen der genannten Bedenken spreche ich deshalb im vollen Vertrauen gegenüber den politisch Verantwortlichen unseres Landes gemeinsam mit allen Menschen guten Willens, insbesondere mit jenen, denen der Erhalt und die Unverfügbarkeit unserer Lebensgrundlagen ein wichtiges Anliegen ist, die Empfehlung aus, die Umsetzung der umstrittenen Richtlinie 98/44/EC in nationales Recht auszusetzen, deren Inhalte zu prüfen und auf europäischer Ebene eine grundlegende Revision des Textes anzustreben. Eine solche Neuregelung sollte sich zum Ziel setzen, die Unklarheiten in diesem für Mensch und Schöpfung so folgenschweren Bereich des eigenen biologischen Erbes aufzuheben und zugleich auch klare ethische Grenzen zu benennen.

Ich verstehe das Engagement der Kirche in dieser Frage als Teil ihres Einsatzes für eine nachhaltige Entwicklung. Im Zentrum des Nachhaltigkeitsleitbildes steht ja gerade die Verantwortung der heute Lebenden an die zukünftigen Generationen, den gesamten Reichtum der Schöpfung in einem nicht weniger lebensdienlichen Zustand zurückzulassen, als sie es einst übernommen haben. Die Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten künftiger Generationen würden jedoch, wie das einschneidender kaum sein könnte, eingeschränkt und verändert, wenn aufgrund einer Patentbescheinigung isolierte Lebensbausteine des Menschen, der Pflanzen und Tiere, die eigentlich zum gemeinsamen biologischen Eigentum der ganzen Menschheit zählen, fortan zu juristisch gesicherten Besitzrechten von multinationalen Konzernen würden."

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Stellungnahme des Bundesrates zum Schutz biotechnologischer Erfindungen, 1. Dezember 2000
Nur erfundene Veränderungen am biologischen Material selbst sollen für die Patentierung zugelassen werden/ Verbesserungen und Präzisierungen im Bereich biotechnologischer Erfindungen gefordert

In seiner Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen hat der Bundesrat heute das Bemühen der Bundesregierung um die Rechtssicherheit beim EU-weiten Schutz des geistigen Eigentums im Bereich biotechnologischer Erfindungen begrüßt. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit an, biotechnologische Erfindungen patentrechtlich zu schützen und damit der Dynamik der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Wachstumsbereich Rechnung zu tragen. Nach Auffassung des Bundesrates kann dies nur in einem europäischen Rahmen erfolgen. Die bahnbrechenden Fortschritte in der Entschlüsselung der Erbanlagen des Menschen und anderer Lebewesen und die anhaltende Diskussion in einer Reihe von Mitgliedstaaten der EU geben nach Auffassung des Bundesrates aber deutliche Hinweise darauf, dass das auf diesem Wege umzusetzende europäische Patentrecht in einer Reihe von Punkten noch keine entgültigen Antworten auf die Herausforderung des neuen Technologiebereichs gefunden hat. Bei der praktischen Anwendung des Patentschutzes und den längerfristigen Auswirkungen seien aber noch viele Fragen offen. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in diesem Sinne einen Änderungsprozess auf europäischer Ebene zu initiieren und für erforderliche Verbesserungen und Präzisierungen der auf europäischer Ebene bestehenden Rechtsquellen einzutreten.

Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass über Änderungen und Präzisierungen der EU-Richtlinie erneut verhandelt wird. Er äußerte die Bitte an die Bundesregierung, darauf hin zu wirken, dass die Richtlinie konkretisiert werde. Insbesondere die Voraussetzungen und die Reichweite des Stoffpatents im biotechnologischen Bereich seien zu überprüfen. Hinsichtlich der Patentierbarkeit von Bestandteilen des menschlichen Körpers einschließlich seiner Gene, Gensequenzen, Teilen von Gensequenzen oder von anderen Nukleinsäuren, aber auch von entsprechendem Material, das von tierischen Lebewesen, Pflanzen oder Mikroorganismen stamme, sei darauf hin zu wirken, dass lediglich die erfundenen Veränderungen am biologischen Material selbst für die Patentierung zugelassen werden. Auch sollte für alle Stoffpatente eine möglichst präzise Funktionsbeschreibung verlangt werden, um zu verhindern, dass andere auf dem Stoff basierende Erfindungen in anderen Funktionszusammenhängen behindert werden. Für den Bundesrat stellt sich die Frage, ob und auf welche Vermehrungsstufen derart patentierten biologischen Materials sich der Patentschutz erstrecken soll und wie in der Rechtspraxis Verletzungshandlungen begegnet werden soll. Nach Auffassung des Bundesrates müssen auf Grund neuester Entwicklungen in der biomedizinischen Forschung außerdem die ethisch gebotenen Grenzen des Patentrechts gegenüber Bestrebungen, auch menschliche Körperteile zu patentieren, geschützt und weltweit durchgesetzt werden. Die Erkenntnisse über das menschliche Genom müssten gerade mit Blick auf den medizinischen Fortschritt allgemein zugänglich bleiben. Die wirtschaftliche Nutzung der Entwicklung müsse möglich sein, ohne dass die Anwendung im medizinischen Verfahren behindert werde. Menschliche Organe, Gewebe, Zellen und Gene sollten als solche nicht patentierbar sein, sondern nur im Rahmen einer klar zu beschreibenden Funktion und einer konkreten gewerblichen Anwendung. Insofern soll sich ein Patentschutz ausschließlich auf die "Trias" von Substanz, Funktion und gewerblicher Anwendung erstrecken. Auch die Persönlichkeitsrechte von Spenderpersonen müssten angemessen geschützt werden. Ohne Nachweis der Zustimmung der Spenderperson zur Entnahme von biologischem Material sollte daher ein entsprechendes Patent nicht erteilt werden können. Auch müsse die Herkunft des biologischen Materials benannt werden. Darüber hinaus müsse das Verhältnis von Patentrecht und Sortenschutz angemessen ausgestaltet werden.

Der Bundesrat bat die Bundesregierung, im Gesetzentwurf bestehende Regelungslücken zu füllen, einer Aushöhlung des Sortenschutzrechtes durch das Patentrecht entgegenzuwirken und die Umsetzung der EU-Richtlinie auch in ihren praktischen Auswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland und in den übrigen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft intensiv zu verfolgen und die Erfahrungen auszuwerten. Der Bundesrat betonte, das Patentrecht dürfe nicht dazu führen, dass die Forschung und Entwicklung neuer Verfahren und Anwendungen in diesem Technologiebereich durch die Patentierung ganzer Gensequenzen für einen einzigen Zweck behindert werde. Das europäische Patentrecht müsse mit internationalen Vereinbarungen in Einklang gebracht werden.

Die Bundesregierung wurde außerdem aufgefordert, die Bemühungen zu verstärken, um die Verhandlungen, die auf einen gerechten Ausgleich hinsichtlich der Nutzung der genetischen Ressourcen zwischen den Ländern der Dritten Welt und entwickelten Ländern zielen, zu einem Abschluss zu bringen."

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CSV-Fraktion traf Delegation von Greenpeace: Nein zu Biotechnologie ohne Grenzen, 15.11.2000

Am 15. November 2000 traf sich die CSV-Fraktion mit einer Delegation von Greenpeace, um das Gesetzesprojekt 4673 betreffend die Umsetzung der EU-Richtlinie über den juristischen Schutz der biotechnologischen Erfindungen zu erörtern. Die Delegation von Greenpeace bestand aus Martina Holbach und Pascal Husting. Die CSV-Fraktion war vertreten durch die Abgeordneten Marco Schank und Ady Jung sowie den parlamentarischen Mitarbeiter Manuel Dillmann.

Die Verantwortlichen von Greenpeace hoben hervor, dass der Text der Richtlinie zwar einen strikten legalen Rahmen schaffen soll, dieser jedoch durch die Entwicklungen in der Forschung schon längst überholt sei. Das vorgesehene Regelwerk spiegele in keiner Weise das wieder, was technisch schon machbar sei. Deshalb versuchten eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten, eine Überarbeitung der Richtlinie zu erreichen, sei es durch eine Klage vor den Europäischen Gerichtshof, sei es durch politische Initiativen auf Ratsebene.

Wenn das europäische Patentübereinkommen verschiedene Einschränkungen beinhaltet, so werden diese durch die EU-Richtlinie umgangen, meint Greenpeace. Dies führe dazu, dass die sogenannten "Life-Science" Konzerne sowohl die landwirtschaftliche Produktion wie auch die medizinische Forschung, durch ihre Patente, kontrollieren und sogar behindern können.

Auch auf ethischem Plan berge die Richtlinie verschiedene Gefahren in sich. So sei der Begriff des menschlichen Wesens nicht geklärt. Wenn der menschliche Körper als Ganzes nicht patentierbar sei, so könnten jedoch Patente auf Teilen des Körpers (Gene, Organe usw.) ausgestellt werden. Die Folge: Der Mensch wird zum kommerziellen Objekt.

Die Vertreter der CSV-Fraktion teilen etliche der Bedenken von Greenpeace. Sie werden auf parlamentarischer Ebene darauf aufmerksam machen und versuchen, eine Überachbeitung des Text zu erreichen. Auch werden die CSV-Vertreter in den Benelux-Organen die Direktive zur Sprache bringen.

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UN Subcommission on the Promotion and Protection of Human Rights, 17. August 2000
Resolution in its Fifty-second session, 17 August 2000, E/CN.4/Sub.2/2000/7

"The Sub-Commission on the Promotion and Protection of Human Rights, (...) declares, however, that since the implementation of the TRIPS Agreement does not adequately reflect the fundamental nature and indivisibility of all human rights, including the right of everyone to enjoy the benefits of scientific progress and its applications, the right to health, the right to food, and the right to self-determination, there are apparent conflicts between the intellectual property rights regime embodied in the TRIPS Agreement, on the one hand, and international human rights law, on the other (...).

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Beschluss der deutschen Gesundheitsministerkonferenz, Schwerin, 29. Juni 2000

"…Die Gesundheitsministerkonferenz stellt jedoch fest, daß weder das menschliche Genom, Teile davon, noch Organe oder Zellen des menschlichen Körpers patentierbar sein dürfen. Die Konferenz bittet deshalb die Bundesministerin für Gesundheit und die Bundesministerin für Justiz, sich dafür einzusetzen, daß die Erkenntnisse über das menschliche Genom - gerade auch im Interesse des medizinischen Fortschritts - allgemein zugänglich bleiben und daher einen patentrechtlichen Schutz nicht genießen dürfen, der dem entgegen steht…Ferner sollte die entsprechende Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen dahin konkretisiert werden, dass die Patentierung menschlicher Organe, Gewebe, Zellen und Gene ausgeschlossen wird."
"…Die Konferenz bittet die Bundesregierung im Rahmen der internationalen Vereinbarungen zum Europäischen Patentamt auf die einrichtung einer für den Wirkungskreis des Patentamtes zuständigen, unabhängigen Kontrolle zum Europäischen Patentamt hinzuwirken und eine konfliktfreie Finanzierungsgrundlage für das Europäische Patentamt zu schaffen."

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Empfehlung des Europarates, 29. Juni 2000
Text adopted by the Assembly on 29 June 2000, Strasbourg, Recommendation 1468 (2000)

"call on the member states of the European Union to request the renegotiation of Directive 98/44/EC of the European Parliament and Council of 6 July 1998 on the legal protection of biotechnological inventions, in particular Article 5 thereof. This would leave timefor the necessary public discussion and the finding of an appropriate solution in conformity with the Council of Europe Convention on Bioethics. In this connection, those member governments which have already brought appeals against Directive 98/44/EC before the Court of Justice of the European Communities should be supported."

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Stellungnahme des Kommissariates der deutschen Bischöfe, Berlin, 13. Juni 2000

"Das legitime Anliegen, für Forschungsleistungen Anreize zu schaffen und Erfindern für eine begrenzte Zeit ein ausschließliches Verwertungsrecht an ihrer Erfindung einzuräumen, darf nicht dazu verleiten, den Patentschutz auf Entdeckungen auszuweiten und die Grenzen des ethisch Vertretbaren zu überschreiten.

Die Patentierungsverbote wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung sind lückenhaft geregelt und ebnen einer Kommerzialisierung von Experimenten an Embryonen den Weg (vgl. § 2 Abs. 2 Nr.3 Patentgesetz). Auch wenn das Patentrecht nicht über die Zulässigkeit solcher Experimente entscheidet, ist dies ein alarmierender Schritt in Richtung auf die Billigung verbrauchender Embryonenforschung. Die katholische Kirche sieht diese Tendenz mit größter Besorgnis. ...

Nach § 1a Abs. 2 Patentgesetz soll jedoch ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, eine patentierbare Erfindung sein können, sofern die gewerbliche Anwendbarkeit in der Patentanmeldung genau beschrieben wird (Abs. 3).

Diese Vorschrift widerspricht der Würde des Menschen und dem daraus folgenden Grundsatz, dass menschliches Leben nicht patentiert werden darf. Die Regelung steht zudem in sachlichem Widerspruch zu § 1a Abs. 1 Patentgesetz, der den menschlichen Körper ausdrücklich von der Patentierung ausnimmt.

Unsere Rechtsordnung erkennt die Würde und Einmaligkeit jedes Menschen als fundamentales Leitprinzip an. Nach Artikel 1 GG ist es die Aufgabe aller staatlichen Gewalt, diese Würde zu achten und zu schützen. Dies beinhaltet auch die Pflicht, den Menschen gegen Angriffe auf seine Würde von Seiten Privater zu verteidigen. Dieser Pflicht hat insbesondere auch der Gesetzgeber Rechnung zu tragen. Auch aus christlicher Sicht hat jede Regelung der Patentierbarkeit menschlicher Körperbestandteile von der Erkenntnis auszugehen, dass der Mensch als Gottes Ebenbild erschaffen ist und eben hieraus seine besondere Würde empfängt. ....

Der menschliche Körper oder Körperbestandteil wird, sofern man ihn als patentierbare Erfindung qualifiziert, zum Gegenstand kommerziellen Gewinnstrebens. Dies verstößt gegen den Grundsatz der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens, auch dann, wenn der Einzelne der Entnahme und Patentierung der betreffenden Körperbestandteile zugestimmt hat. ...

Wenn gegen diese Bedenken eingewandt wird, bei menschlichen Gensequenzen handele es sich nicht um menschliches Leben, sondern nur um chemische Stoffe, so wird damit verkannt, dass diese chemischen Substanzen dem menschlichen Körper entnommen werden. "Quelle" dieser Stoffe ist der Mensch. ...

Der menschliche Körper mit allen seinen Bestandteilen ist unabhängig von jeder erfinderischen Tätigkeit bereits vorhanden. Daraus folgt, dass der menschliche Körper und seine Bestandteile lediglich aufgefunden, also entdeckt, nicht aber erfunden werden können. ...

Wenn auf der Grundlage der Funktionsentdeckung neue Verfahren entwickelt oder Erzeugnisse hergestellt werden können, mag eine Patentierung dieser Errungenschaften möglich sein. Das isolierte Gen als solches wird jedoch dadurch nicht patentfähig. ...

Die Verwendung von Embryonen zu nicht ihrer Erhaltung dienenden, das heißt vor allem zu diagnostischen Zwecken und zu Forschungszwecken, verstößt daher gegen die Menschenwürde des Embryos und sein Recht auf Leben ( Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG). Denn hier wird der Mensch in einem Ausmaß zum Objekt des Handelns anderer gemacht, wie dies einschneidender kaum vorstellbar ist."

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Jens Reich, Genforscher, 13. Juni 2000
Kommentar in der Financial Times Deutschland

".... Gegenwärtig gibt es eine Explosion von Patentanmeldungen im Genbereich. Viele dieser Ansprüche lassen sich nicht halten. Es reicht nicht aus, einen Gentext oder gar nur einen Teil davon abzulesen, seine Funktion festzustellen und einen Nutzungsanspruch zu definieren.

Genau hier liegt ein schwieriges Problem. Das Wissen über Gene und deren biologische Funktion lässt sich schwer abgrenzen. So ist zum Beispiel das Master-Gen, das die Bildung der Augenanlage bei der Fliege steuert, weitgehend identisch mit dem Master-Gen für die Augenanlage des Menschen. Erfinde oder entdecke ich einen wachstumsregulierenden Wirkstoff, kann es sein, dass er beim "niederen" Lebewesen wie einer Hefezelle im Gärungskessel ebenso wirkt wie beim "höchstentwickelten", etwa einer Krebszelle im Gehirn. Daraus folgen vielseitige Nutzungsansprüche , die tatsächlich einem "Patent auf alles Leben" nahe kommen.

Die Natur ist die Erfinderin von universellen Prinzipien. Es geht nicht an, dass sich der entziffernde Mensch diese Prinzipien aneignet. Ansprüche müssen auf Erfindungen eingegrenzt werden. Ich bin zudem gegen die Praxis, ganze Organismen zu patentieren - beispielsweise Mäusestämme mit hoher Krebsrate. ....

Bei nahezu allen von Genen abgeleiteten Produkten ist die Natur als Erfinderin im Spiel. Überall taucht die Spannung zwischen Erfindung und Entdeckung auf: Auf der einen Seite stehen Verfahren zur Diagnose oder Manipulation eines kniffligen Sachverhaltes, mit voller "moralischer" Berechtigung des Schutzes der gewerblichen Verwertung. Andererseits gibt es schmalbrüstig begründete Besitztitel, noch dazu mit automatischen Labor- und Computerverfahren "erfunden". Das ist Bio-Piraterie von Konjunktur-Rittern, die über Patente zum Trittbrettfahrer der Gentechnik werden.

Eine neue Kategorie von technischen Verwendungen von Erbinformation kommt tausendfach in den Blick. Es wird noch viele Jahre dauern, bis sich die Spreu vom Weizen trennt und internationales Patentrecht und Marktregulation sicheren Boden unter den Füßen haben. Bis dahin haben Patentjuristen und Biotech-Risiko-Investoren ihre große Zeit. Und Ethik-Experten sowie Theologen streiten, ob der biblische Auftrag im ersten Kapitel der Schöpfungsgeschichte, sich "Kräuter, Bäume, Vögel, Fische und alles Getier" auf dieser Erde untertan zu machen, bis zur Patentierung der Schöpfung reicht."

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Deutscher Bauernverband, 8. Juni 2000
Presseerklärung (AGRA-Europe)

"Der Deutsche Bauernverband unterstreicht seine Auffassung, daß Pflanzen und Tiere als Bestandteile der natürlichen Lebensgrundlagen nicht durch Patentierung der allgemeinen Verfügbarkeit entzogen werden dürfen. Die bereits begonnene umfassende Patentierung von Pflanzen und Tieren wird zur Folge haben, daß auf Grund einzelner Modifikationen an Pflanzen und Tieren insgesamt zu Lasten der Allgemeinheit mit Patenten privatnützige Ausschließlichkeitsrechte begründet werden. Darüber hinaus werden dadurch die mittels Gentechnik möglich werdenden Fortschritte be- bzw. verhindert werden, da der freie Zugang von wissenschaft, Forschung und Züchtung zu den bisher allgemein verfügbaren genetischen Ressourcen unserer Pflanzen und Tiere verhindert wird…
…Der deutsche Bauernverband fordert … die Bundesregierung auf, die Änderung des Patentgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 98/44/EC einstweilen auszusetzen.
Nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes ist die Überprüfung der Richtlinie auf EU-Ebene unverzichtbar, um die Verletzung des Verbots der Patentierung von Sorten durch Umgehungspatente auf sortenzugehörige Pflanzen auszuschließen."

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Comité Consultatif National d'Ethique pour les sciences de la vie et de la santé, 8. Juni 2000
(ethische Beratergruppe der französichen Regierung)

Opinion on a preliminary draft law incorporating transposition into the Code of intellectual property, of a European Parliament and Council Directive 98/44/CE, dated July 6, 1998, on the legal protection of biotechnological inventions.
"Three ethical principles are at stake:
- the principle of not making commercial use of the human body.
- free access to knowledge of the gene.
- sharing this knowledge.

The first guarantee at stake is the principle of not making commercial use of the human body. This is one of the cornerstones of the laws on "bioethics". It is consecrated by the Code Civil , in articles 16-1 and 16-5. "The human body, its elements, and its products cannot be the object of any rights of patrimony" and "conventions with a view to confer rights of patrimony to the human body, its elements, or its products, are null and void". The Conseil Constitutionnel confirmed this principle. Individuals are prohibited from engaging in the trade of their own bodies or of its elements, and this rule is of considerable importance as regards the gift of organs and tissues. This is one of the main instruments to combat the risk of the human body being made into an instrument.

This principle which has been constantly advanced by CCNE in its opinions regarding the patentability of the living, does not imply that CCNE believes, wrongly, that benefit of an industrial patent is synonymous with a right of ownership over the reality which is patented. However, the inventor's rights must take this context into account."

"Finally, the potentialities which genetic science opens up are so vast, that in itself this supports the idea of a knowledge sharing principle. Understanding of the gene cannot be jealously guarded by the richer countries, and all the more so because it can be based on "plundering" genetic material from the poorest countries. It belongs to everyone, simply because it opens up revolutionary prospects for understanding life itself, and diseases."

"It is in their own interest and that of society as a whole to retain control over the emerging evolution. It is not suggested that genetics should be excluded from the scope of patent law, but the result must not constitute a threat over free access to the field of discovery, a drift in the direction of treating the human body like an instrument, or refusing to share the benefits expected from these scientific advances. And above all, this evolution must not take place without debate. This is not the sole concern of the scientific community and debate must be democratic It exceeds the borders of our own country and even the scope of the European Directive.

Before this debate can take place, CCNE sees no reason to diverge from the principles which presided over the formulation of the law dated July 29, 1994 : knowledge of a gene sequence cannot in any way be considered an invented product, and is therefore not patentable. Its use, as is the case for all knowledge, which is the common heritage of mankind, cannot be limited by the existence of patents invoking industrial property rights, which seek to confer exclusive ownership of that knowledge. However, inventions providing free access to this knowledge may be protected by patents.

This analysis applies regardless of whether genes sequences are of human or non-human origin.

The demand for excluding genetic knowledge from the benefit of patentability is based on two other ethical considerations : keeping the human body, ist elements, and its products out of the grasp of commercial transactions, and the emergence of aspirations to share the benefits expected from exploration of the genome.

" ... CCNE would be in favour of a proposal by France to re-initiate discussion of the Directive. CCNE also calls for simultaneous international discussion on industrial property issues as regards the human genome and of all living organisms. Such debate should lead to the creation of an organisation authorised to reconcile, as regards the genome, the necessary protection of biotechnological inventions with ethical principles, to which responds the Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights which was adopted by UNESCO and taken into consideration by the UN, following an initiative by France."

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Französische Ministerin für Justiz, Elisabeth Guigou, 7. Juni 2000
AFP Meldung

"Cette directive est incompatible avec nos lois, elle est incompatible avec les lois bio-éthique de 1994, elle l`est avec le code de la propriété industrielle et avec le code civil qui prohibe la commercialisation du corps humain."

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Stellungnahme des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), 1. Juni 2000

"Bis auf einige wenige Ausnahmen erlaubt die Richtlinie die Patentierung allen "biologischen Materials", einschließlich der dieses Material enthaltenen Lebewesen. Die Richtlinie macht auch vor dem Menschen nicht halt. Hier wird deutlich, dass bei der Ausgestaltung der Richtlinie Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft im Vordergrund standen. Dies steht im Kontrast mit der Art und Weise, wie wir gesellschaftlich mit unseren Mitgeschöpfen umgehen. Aus ethischer Sicht sind Lebewesen keine Industrieprodukte, sondern Mitgeschöpfe, die sich selbstständig vermehren und evolutiv ihrer Umgebung anpassen können. ....

Aus kirchlicher Sicht ist die Patentierung von lebenden Organismen sowie isolierten Bestandteilen derselben wie Gene, Zellen, Gewebe und Organe mit zahlreichen ethischen Problemen verknüpft, die unseres Erachtens nach in der Richtlinie 98/44/EC keine befriedigende Lösung gefunden haben. Seit der Verabschiedung der Richtlinie im Jahr 1998 haben zahlreiche Patentanträge sowie erteilte Patente auf die Unklarheiten und Versäumnisse hingewiesen, die bereits vor der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht eine Revision erforderlich machen. ....

Die Defizite der Richtlinie, insbesondere im Bereich der Patentierung von Bestandteilen des menschlichen Körpers, führen zu den in der Begründung des Gesetzentwurfes angeführten elementaren Verstößen gegen die tragende Rechtsordnung.

Eine wörtliche Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Recht steht weiterhin in Konflikt mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz, dem Menschrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates. ... Die Richtlinie befindet sich ebenfalls im Konflikt mit der Konvention zur biologischen Vielfalt. ...

Wir sprechen daher die Empfehlung aus, dass das Bundesjustizministerium den Entwurf einer grundlegenden Überarbeitung zuführt. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, dass das Ministerium eine europäische Initiative einleitet, die Umsetzung der Richtlinie 98/44/EC in nationales Recht auszusetzen, um deren Inhalte zu prüfen und zu überarbeiten...."

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Stellungnahme des Ethik-Rates der Dänischen Regierung, 11. Mai 2000 zur Umsetzung der Richtlinie 98/44/EC. J.Nr. ER 1998-3.0-212 dok.: 45 (nichtamtliche Übersetzung)

"Die Meinung des Ethik-Rates ist, dass die Patentierung von Genen grundlegend gegen den Respekt der Integrität und die Würde der Menschheit und des einzelnen Menschen sowie der Wahrung von Gleichheit und Gerechtigkeit verstößt.

Nach Ansicht des Ethik-Rates entspricht dies auch der ethischen Haltung, die in Art 5, Abs1 der Richtlinie ... zum Ausdruck kommt. ...

Der Ethik-Rat findet daher, dass die im Gesetzesvorschlag genannte Bestimmung .. in vollem Umfang respektiert werden muss.

Nach Ansicht des Ethik Rates eröffnet aber ... [Anm: EU-Richtlinie Art 5, Abs. 2] die Möglichkeit, dass Absatz 1 nicht respektiert wird: Die Tatsache, dass dort Kriterien erstellt werden, wonach Entdeckungen der Natur, darunter auch menschliche Gene, dennoch als patentierbare Erfindungen aufgefasst werden können ... und insgesamt die Patentierung von Teilen des Menschen gesetzlich akzeptiert wird, impliziert, dass die grundlegenden Bestimmungen von Abs. 1 keine Gültigkeit haben wird.

Dies ist ethisch gesehen inakzeptabel, u.a. im Hinblick darauf,
- dass damit ein mangelnder Respekt vor der Integrität und der Würde der Menschheit und des einzelnen Menschen bestätigt wird
- dass damit die Wahrung der Gleichheit und Gerechtigkeit nicht berücksichtigt wird
- dass damit die Vermeidung der Kommerzialisierung des Menschen unberücksichtigt bleibt
- dass mit der Patentierung die Möglichkeit einer Monopolisierung unseres gemeinsamen genetischen Erbes eröffnet wird."

"Der Ethik-Rat meint, dass der Gesetzesvorschlag ... nicht ausschließt, dass ein Produktpatent auf ein Gen in der Praxis bewirkt, dass der Patentinhaber Rechte beanspruchen kann, die die Möglichkeiten in Zusammenhang mit Therapie und Diagnose von Patienten betreffen. ...

Nach Meinung des Ethik-Rates sind derartige Situationen inakzepatbel, unabhängig davon, ob sie in wenigen oder vielen Fällen entstünden, in denen therapeutische und diagnostische Verfahren vorgenommen werden."

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Standing Committee of European Doctors, 8. April 2000
(Vertritt die Ärztekammern auf europäischer Ebene)

"The CP decided that all medical associations will call upon their national authorithies not to implement the EEC Directive 98/44 on the legal protection on biotechnological Inventions, and at EU level, the CP will do its utmost effort to see the directive modified or not intented.
On behalf of the medical profession in Europe, the CP stresses that the human genome and its sequences should not be patentable.
The CP clearly states here that the possibility to make patent on human genes will jeopardize the freedom of research and impede the progress of medicine.
Genetic information can only be discovered, it cannot be invented.
Commercialisation of the knowledge of the human genome, which has been accumulated by researchers in many parts of the world over decades, will ultimately jeopardise the just and useful exploitation of this huge knowledge about the human body, its components and their functions."

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